unsere Satzung

Satzung v2, Dezember 2016

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
§ 2 Vereinszweck
§ 3 Gemeinnützigkeit
§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft
§ 5 Mitgliedschaft
§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft
§ 7 Aufnahmegebühren, Beiträge und Umlagen
§ 8 Organe des Vereins
§ 9 Mitgliederversammlung
§ 10 Vorstand
§ 11 Jugendversammlung
§ 12 Haftung
§ 13 Kassenprüfer
§ 14 Datenschutz
§ 15 Wegfall des Vereinszwecks / Auflösung / Verschmelzung des Vereins

Fragen & Antworten

Eigenleistung

Laut Beschluss der Mitgliederversammlung ist jedes Mitglied im Alter von 18 bis 64 Jahren zur Erbringung von 3 Arbeitsstunden als Eigenleistung pro Jahr verpflichtet. Jede nicht geleistete Eigenleistungsstunde muss durch Zahlung von 15€ ersetzt werden.

Altersgrenze

Es findet eine einheitliche Berücksichtigung bei der Berechnung statt, d. h., das oben genannte Alter bzw. die genannte Mitgliedsgruppe (z. B. Erwachsener) muss bereits am 01. Januar eines Jahres erreicht sein, damit es sich auf die Berechnung auswirkt. Ausnahme: Die Eigenleistung entfällt in dem Jahr, in dem ein Mitglied 65 Jahre alt wird.

Einzugsverfahren

Für Mitglieder, die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen, wird ein Zusatzbeitrag von 10€ pro Rechnung erhoben. Für Mahnungen von fälligen Zahlungen werden Kosten in Höhe von 10€ pro Mahnung berechnet.

Passive Mitgliedschaft

Jedes passive Mitglied darf 6 Stunden pro Saison auf der Anlage des Tennis-Clubs Großensee-Trittau spielen.

Gaststunden

Gäste können auf der Anlage des Tennis-Club Großensee-Trittau spielen. Eine Gaststunde kostet 10€.